Er übernimmt die komplette Abwicklung: Grundbucheinträge, Kaufpreisfreigabe, Eigentumsumschreibung und Kommunikation mit Behörden.
Beim Notartermin wird der Kaufvertrag für eine Immobilie rechtlich wirksam. Käufer und Verkäufer müssen wichtige Unterlagen wie Ausweise, Grundbuchauszüge und Finanzierungsbestätigungen mitbringen. Der Notar erklärt den Vertrag, prüft die Identitäten und klärt offene Fragen. Neben dem Kaufpreis kommen Notarkosten von etwa 1,5 % des Kaufpreises hinzu, die meist vom Käufer getragen werden. Der Ablauf dauert rund 45–60 Minuten. Nach dem Termin folgen Grundbucheintragungen und die Kaufpreiszahlung. Praktische Tipps: Vertrag vorher prüfen, Fragen notieren, Finanzierung klären. Häufige Fehler wie unvollständige Unterlagen oder unklare Zahlungsmodalitäten lassen sich vermeiden. Eine Checkliste hilft, den Überblick zu behalten. Dieser Artikel beantwortet außerdem die wichtigsten Fragen rund um Anwesende, Vertragsinhalte und Folgeprozesse.
Der Notartermin ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Deutschland. Ohne die Beurkundung durch einen Notar ist der Immobilienkauf nicht rechtswirksam. Erst durch die notarielle Beglaubigung wird der Kaufvertrag bindend und es entstehen rechtliche Verpflichtungen für Käufer und Verkäufer. Der Notar übernimmt dabei nicht nur eine formale Rolle, sondern sorgt dafür, dass der Vertrag rechtskonform, ausgewogen und klar formuliert ist.
In diesem Termin wird der Kaufvertrag im Beisein aller Parteien vorgelesen, erläutert und anschließend unterschrieben. Der Notar erklärt jede einzelne Klausel, klärt Rückfragen und stellt sicher, dass beide Seiten den Inhalt vollständig verstehen. Er prüft auch, ob alle notwendigen Voraussetzungen für die Abwicklung des Immobiliengeschäfts vorliegen. Dazu gehören beispielsweise Vollmachten, Grundbuchdaten oder auch Finanzierungsnachweise.
Der Notartermin markiert also den Wendepunkt zwischen Absichtserklärung und rechtlich bindendem Geschäft. Nach der Unterschrift beginnt die Umsetzung: Eintragungen im Grundbuch, Zahlungsabwicklungen, Eigentumsübertragungen und ggf. Übergaben. Für Käufer bedeutet dieser Schritt ein hohes Maß an Sicherheit, aber auch Verantwortung.
Ein erfolgreicher Notartermin beginnt mit einer vollständigen und korrekten Dokumentation. Ohne bestimmte Unterlagen kann der Notar die Beurkundung nicht durchführen, was den gesamten Kaufprozess verzögert. Sowohl Käufer als auch Verkäufer haben bestimmte Pflichten, was die Mitnahme und Vorlage von Dokumenten betrifft. Die Unterlagen dienen dem Identitätsnachweis, der rechtlichen Absicherung sowie der Überprüfung der Eigentums- und Finanzierungsverhältnisse.
Im Regelfall bereitet der Notar auf Basis der vorab übermittelten Informationen den Entwurf des Kaufvertrags vor. Käufer und Verkäufer erhalten diesen zur Prüfung und können im Vorfeld Änderungswünsche einreichen. Dennoch müssen sie zum Termin selbst wichtige Originale oder offizielle Nachweise mitbringen, um etwa Eigentumsverhältnisse zu belegen oder die Finanzierung des Kaufpreises zu bestätigen.
Insbesondere bei Finanzierung durch Banken, Immobilien mit mehreren Eigentümern oder bestehenden Mietverhältnissen sind zusätzliche Dokumente erforderlich. Auch bei Bevollmächtigungen (z. B. durch Ehepartner oder Dritte) gelten strenge Anforderungen an die Vorlage notariell beglaubigter Vollmachten.
Der Ablauf eines Notartermins ist gesetzlich geregelt und folgt einem standardisierten Muster, das Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen soll. Sobald alle Parteien im Notariat erscheinen, prüft der Notar zunächst die Identitäten durch Vorlage der Ausweisdokumente. Danach beginnt der Kern des Termins: die vollständige Verlesung des Kaufvertrags. Auch wenn dieser den Beteiligten meist vorliegt und bereits durchgelesen wurde, ist das Vorlesen Pflicht – es sichert die Transparenz und Verständlichkeit des Vertragstextes.
Während der Verlesung erklärt der Notar juristische Fachbegriffe und stellt sicher, dass keine Unklarheiten bestehen. Rückfragen können jederzeit gestellt werden und werden meist direkt beantwortet. Im Anschluss an die Verlesung wird der Vertrag von allen Beteiligten unterschrieben. Auch der Notar unterschreibt und versieht das Dokument mit seinem Siegel. Damit wird der Vertrag rechtskräftig. Gleichzeitig erstellt der Notar auf dieser Basis sogenannte Vollzugsvermerke und beantragt im Nachgang wichtige Eintragungen beim Grundbuchamt – beispielsweise eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers.
Nach der Beurkundung erhält der Käufer Hinweise zur Zahlung des Kaufpreises. Die Aufforderung zur Zahlung erfolgt allerdings erst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, darunter die Lastenfreistellung, eine erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Je nach Einzelfall kann der Notar bereits beim Termin einen Überblick über Fristen, nächste Schritte und Mitwirkungspflichten geben. Auch nach dem Notartermin ist er zentraler Ansprechpartner bei Rückfragen zur Abwicklung.
Der Kaufvertrag einer Immobilie ist ein komplexes, rechtlich bindendes Dokument, das alle wesentlichen Details des Hauskaufs enthält. Er wird vom Notar vorbereitet und bei der Beurkundung im Detail vorgelesen. Ziel ist es, sowohl Käufer als auch Verkäufer rechtlich abzusichern und Klarheit über alle Rechte und Pflichten zu schaffen. Der Vertrag regelt nicht nur den Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten, sondern auch viele weitere Inhalte wie die Übergabe, mögliche Belastungen und Gewährleistungsausschlüsse.
Besonders wichtig ist, dass der Vertrag alle individuellen Vereinbarungen der Parteien berücksichtigt. Diese müssen rechtssicher formuliert und vollständig dokumentiert sein. Der Notar sorgt dafür, dass keine missverständlichen Klauseln enthalten sind und der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bei Mängeln oder Streitigkeiten ist allein der notarielle Vertrag maßgeblich – mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
Je nach Art der Immobilie – etwa bei Eigentumswohnungen oder denkmalgeschützten Objekten – kommen spezifische Klauseln hinzu. Auch bei vermieteten Immobilien, Erbbaurechten oder Vorverträgen zur Finanzierung kann der Vertrag umfangreicher ausfallen. Eine gründliche Prüfung vor der Unterzeichnung ist daher unerlässlich.
Die Unterschrift unter den Kaufvertrag erfolgt ausschließlich beim Notartermin – und zwar nach der vollständigen Verlesung des Vertrags durch den Notar. Erst nachdem beide Parteien den gesamten Vertrag gehört und offene Fragen geklärt haben, setzt der Notar zur Unterschrift an. Käufer und Verkäufer unterschreiben in der Regel unmittelbar nacheinander. Auch der Notar versieht den Vertrag mit seiner Unterschrift und einem amtlichen Siegel. Erst damit wird der Vertrag rechtsgültig.
Wichtig ist: Es gibt keine Möglichkeit, den Vertrag vorab rechtsverbindlich zu unterschreiben – auch nicht digital oder außerhalb des Notartermins. Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben, um vor übereilten Entscheidungen zu schützen und Klarheit über Inhalte und Konsequenzen zu schaffen. Dies dient vor allem dem Verbraucherschutz.
Die Unterschrift ist daher nicht nur ein symbolischer Akt, sondern markiert den Moment, ab dem die rechtliche Bindung gilt. Ab diesem Zeitpunkt können keine einseitigen Änderungen mehr vorgenommen werden. Es ist daher essenziell, dass vorab alle Details geprüft und Rückfragen geklärt sind.
Der Notar nimmt beim Immobilienkauf eine zentrale und gesetzlich definierte Rolle ein. Er ist nicht Vertreter einer Partei, sondern agiert als neutraler und unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Seine Aufgabe ist es, für Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz im gesamten Kaufprozess zu sorgen. Ohne den Notar kann kein rechtsgültiger Immobilienverkauf stattfinden – seine Mitwirkung ist zwingend vorgeschrieben.
Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört die Erstellung eines rechtssicheren Kaufvertrags. Dabei berücksichtigt der Notar individuelle Vereinbarungen, sorgt für die Verständlichkeit der Inhalte und gleicht rechtliche Ungleichgewichte zwischen den Parteien aus. Beim Termin selbst führt er durch die Verlesung des Vertrags, klärt offene Fragen und prüft die Identität der Beteiligten. Erst nach sorgfältiger Prüfung erfolgt die notarielle Beurkundung durch Unterschrift und Siegel.
Auch nach dem Notartermin übernimmt er Aufgaben: Er beantragt die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt, überwacht die Zahlung des Kaufpreises unter Berücksichtigung aller Bedingungen und veranlasst schließlich die Eigentumsumschreibung. Der Notar übernimmt somit nicht nur eine formale Rolle, sondern steuert maßgeblich die rechtliche und organisatorische Abwicklung des gesamten Kaufprozesses.
Die Notarkosten beim Immobilienkauf sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie betragen in der Regel etwa 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises – hinzu kommen Grundbuchkosten, die etwa 0,5 % ausmachen. Die Gesamtkosten für notarielle Beurkundung und Grundbuchamt belaufen sich damit meist auf etwa 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises. Diese Gebühren fallen unabhängig vom Umfang der tatsächlichen Arbeit des Notars an.
In der Regel erhält der Käufer nach dem Notartermin eine Rechnung über die Notarkosten. Diese muss meist innerhalb weniger Tage bezahlt werden. Erst bei Zahlung können bestimmte Leistungen wie die Eintragung der Auflassungsvormerkung erfolgen. Neben der Beurkundung enthält die Rechnung oft Positionen für Vertragsentwurf, Vollzugsaufträge und Grundschuldeintragungen, wenn ein Darlehen aufgenommen wird.
Zu beachten ist: Auch bei Rücktritt vom Kaufvertrag nach der Beurkundung sind die Notarkosten fällig. Wer vorab Fragen zu den voraussichtlichen Kosten hat, kann vom Notar eine unverbindliche Kostenschätzung anfordern.
In Deutschland ist es üblich, dass der Käufer die Notarkosten beim Immobilienkauf übernimmt. Diese Praxis hat sich eingebürgert, obwohl es keine gesetzliche Pflicht gibt, die die Kostenverteilung vorschreibt. Die Übernahme durch den Käufer ergibt sich in der Regel aus dem Kaufvertrag selbst, in dem festgelegt wird, wer für welche Kosten verantwortlich ist. Der Notar handelt dabei neutral und unabhängig – er ist nicht Vertreter einer Partei.
Der Grund für diese Regelung liegt darin, dass der Käufer am meisten von der Beurkundung profitiert: Die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Eigentumsübertragung sowie die finanzielle Absicherung erfolgen primär in seinem Interesse. Entsprechend trägt er auch die damit verbundenen Kosten. Auch die Gebühren für die Grundschuldbestellung, die bei einer Finanzierung anfällt, gehen in der Regel vollständig zu Lasten des Käufers.
Es ist jedoch möglich, im Kaufvertrag eine andere Kostenverteilung zu vereinbaren. In seltenen Fällen übernimmt der Verkäufer bestimmte Kosten, etwa bei einer gewerblichen Transaktion oder bei besonderen vertraglichen Vereinbarungen. Wichtig ist in jedem Fall eine klare Regelung im Vertrag, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ein Notartermin beim Immobilienkauf nimmt im Durchschnitt zwischen 45 und 90 Minuten in Anspruch. Die genaue Dauer hängt von mehreren Faktoren ab – unter anderem von der Komplexität des Kaufvertrags, der Anzahl der Beteiligten und dem Informationsstand der Parteien. Bei Standardverträgen ohne Zusatzvereinbarungen dauert der Termin meist unter einer Stunde.
Der Notar beginnt mit der Prüfung der Ausweisdokumente und erläutert im Anschluss den gesamten Kaufvertrag durch vollständige Verlesung. Währenddessen können Rückfragen gestellt und Unklarheiten beseitigt werden. Erst danach folgt die Unterzeichnung. Bei komplexeren Vertragsgestaltungen, mehreren Käufern oder Verkäufern sowie zusätzlichen Finanzierungs- oder Belastungsregelungen kann der Termin entsprechend länger dauern.
Es ist empfehlenswert, vor dem Termin ausreichend Zeit einzuplanen. Eine gute Vorbereitung aller Unterlagen und das Lesen des Vertrags im Vorfeld helfen, den Ablauf effizient zu gestalten.
Ein Notartermin ist der entscheidende Moment im Immobilienkauf – er besiegelt den Vertrag und führt zur rechtlichen Bindung. Für Käufer bedeutet das: keine Nachlässigkeiten, keine Unklarheiten und kein unvorbereiteter Auftritt. Denn bereits vor der eigentlichen Beurkundung können durch geschickte Vorbereitung viele Probleme vermieden werden. Wer die Abläufe kennt, Unterlagen vollständig bereithält und sich inhaltlich mit dem Vertrag beschäftigt, hat deutliche Vorteile.
Neben den offensichtlichen Punkten wie gültigem Ausweis oder Kaufpreisfinanzierung gibt es einige Details, die gerne übersehen werden: Wurde der Vertragstext bereits vorab gelesen? Gibt es Sonderregelungen oder Vereinbarungen, die noch ergänzt werden müssen? Gibt es Zweifel bei Formulierungen oder unverständliche Passagen im Vertragsentwurf? Wer diese Fragen rechtzeitig klärt, spart Zeit und Nerven – und vermeidet im schlimmsten Fall teure Fehler.
Auch mental hilft eine gute Vorbereitung. Der Termin ist formell, aber keine Prüfungssituation. Wer alle Aspekte kennt und vorbereitet ist, kann selbstbewusst auftreten und Entscheidungen souverän treffen. Folgende Tipps helfen dabei:
Nach dem Notartermin beginnt die rechtliche und organisatorische Abwicklung des Immobilienkaufs. Die Unterschrift unter dem Kaufvertrag ist erst der Anfang eines mehrstufigen Prozesses, der mehrere Wochen bis Monate dauern kann. Der Notar übernimmt hierbei eine zentrale Rolle: Er koordiniert die Eintragung der Auflassungsvormerkung, überwacht die Zahlungsabwicklung und sorgt dafür, dass alle Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung erfüllt werden.
Im ersten Schritt beantragt der Notar beim Grundbuchamt die Auflassungsvormerkung. Sie dient dem Käufer als Absicherung, dass keine anderweitigen Eintragungen mehr vorgenommen werden können. Parallel dazu fordert der Notar bestehende Grundpfandrechte beim Verkäufer an und bereitet deren Löschung vor. Ist der Kaufpreis fällig, erhält der Käufer eine schriftliche Zahlungsaufforderung – meist verbunden mit weiteren Bedingungen wie der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Nach vollständiger Kaufpreiszahlung und Erfüllung aller Nebenpflichten stellt der Notar den Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung wird der Käufer rechtlich als neuer Eigentümer geführt. In der Regel findet dann auch die Übergabe der Immobilie statt, inklusive Schlüsselübergabe und Zählerstandsprotokoll. Der Notar bleibt bis zur endgültigen Abwicklung Ansprechpartner für Fragen und Rückmeldungen.
Ein Notartermin ist formell, rechtlich bindend und komplex. Trotzdem gehen viele Käufer unvorbereitet in diesen entscheidenden Moment – oft aus Unwissenheit. Die Folge: Verspätungen im Ablauf, unnötige Zusatzkosten oder sogar rechtliche Risiken. Wer typische Fehler kennt und gezielt vorbeugt, kann sich nicht nur Ärger ersparen, sondern auch bares Geld. Denn falsche Angaben, fehlende Unterlagen oder Missverständnisse lassen sich meist im Vorfeld verhindern.
Die gute Nachricht: Viele dieser Fehler sind vermeidbar. Ein professioneller Notar weist zwar auf rechtlich kritische Punkte hin, kann aber keine individuelle Beratung zu wirtschaftlichen Aspekten leisten. Genau deshalb sollten Käufer selbst aktiv werden und sich umfassend informieren – auch über scheinbar „kleine“ Formalien. Wichtig ist, mit dem nötigen Ernst, aber auch mit einem klaren Plan in den Termin zu gehen.
Die folgende Liste zeigt typische Fehler – und wie man sie umgeht.
Eine gut vorbereitete Checkliste kann den Ablauf des Notartermins erheblich vereinfachen. Sie hilft dabei, nichts zu vergessen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Denn beim Notartermin zählt nicht nur die rechtliche Absicherung – auch die persönliche Organisation entscheidet darüber, wie sicher und souverän man auftritt. Die folgende Liste enthält alle wesentlichen Punkte, die Käufer vor und während des Notartermins im Blick haben sollten.
Wird auch nur einer dieser Punkte übersehen, kann es zu Verzögerungen oder unnötigen Zusatzkosten kommen. Daher gilt: besser doppelt prüfen als später bereuen. Idealerweise wird die Checkliste einige Tage vor dem Termin durchgegangen – gern auch gemeinsam mit dem Makler, dem Partner oder einem Rechtsberater.
Die folgende Übersicht ist als praktischer Begleiter konzipiert – einfach ausdrucken, abhaken und zum Termin mitnehmen.
Rund um den Notartermin beim Hauskauf entstehen immer wieder Fragen. Viele Käufer erleben diesen Schritt zum ersten Mal und sind unsicher, wie sie sich vorbereiten sollen, was rechtlich gilt oder wie der Ablauf genau funktioniert. Diese FAQ gibt fundierte, kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen – ideal zur schnellen Orientierung.
Alle Antworten basieren auf der gängigen Praxis in Deutschland und den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dennoch gilt: Im Zweifel sollte man Rücksprache mit dem zuständigen Notar oder einem Anwalt halten, insbesondere wenn Sonderfälle oder komplexere Sachverhalte vorliegen. Die folgende Übersicht beantwortet zentrale Fragen, die Käufer vor dem Notartermin unbedingt kennen sollten.
Die Kombination aus Klarheit, Vorbereitung und Wissen entscheidet darüber, ob der Notartermin problemlos verläuft oder Unsicherheiten entstehen.
Ja, ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkauf in Deutschland nicht rechtswirksam.
Der Termin kann nicht stattfinden oder muss unterbrochen werden. Der Notar darf nur bei vollständigen Voraussetzungen beurkunden.
Erst wenn alle vertraglich festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind – z. B. Auflassungsvormerkung, Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Ja, Käufer müssen den Kaufvertrag mindestens 14 Tage vor dem Notartermin erhalten – bei Verbraucherkäufen ist dies gesetzlich vorgeschrieben.
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Er übernimmt die komplette Abwicklung: Grundbucheinträge, Kaufpreisfreigabe, Eigentumsumschreibung und Kommunikation mit Behörden.
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